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Gesetzliche Krankenversicherung GKV Drucken E-Mail

Die gesetzliche Krankenversicherung ist entstanden aus den sog. Hilfskassen. Die 1. Gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom 07.04.1876. Im Jahre 1881 verwirklicht Bismarck die Idee der Sozialversicherung. Die Geburtsstunde der GKV war 1883 die Krankenversicherung der Arbeitnehmer.

Das Prinzip der GKV ist das Solidaritätsprinzip:

  • Beiträge richten sich nach dem Arbeitsentgelt
  • Medizinische Versorgung ist für alle gleich
  • Beiträge nicht nach individuellem Risiko
  • Risikoausgleich zwischen krank u. gesund
  • Solidarausgleich zwischen alt u. jung
  • Lebenslange Mitgliedschaft

In der GKV besteht ein Rechtsanspruch auf Leistung Kraft Gesetzes. ( RVO / SGB V )

Die versicherten Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip abgegolten. Die versicherte Person erhält eine Versichertenkarte zur Vorlage.

Durch die GKV ist die medizinisch notwendige Behandlung in der BRD sichergestellt. AN mit Gehalt unter der JAE sind automatisch pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.