| Gesetzliche Krankenversicherung GKV |
|
|
|
Die gesetzliche Krankenversicherung ist entstanden aus den sog. Hilfskassen. Die 1. Gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom 07.04.1876. Im Jahre 1881 verwirklicht Bismarck die Idee der Sozialversicherung. Die Geburtsstunde der GKV war 1883 die Krankenversicherung der Arbeitnehmer. Das Prinzip der GKV ist das Solidaritätsprinzip:
In der GKV besteht ein Rechtsanspruch auf Leistung Kraft Gesetzes. ( RVO / SGB V ) Die versicherten Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip abgegolten. Die versicherte Person erhält eine Versichertenkarte zur Vorlage. Durch die GKV ist die medizinisch notwendige Behandlung in der BRD sichergestellt. AN mit Gehalt unter der JAE sind automatisch pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. |
Weitere FAQs zur PKV
- Was ist der gesetzliche Altersentlastungszuschlag ?
- Wann endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GkV) ?
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Nichtversicherungspflichtige in der GKV
- Kann ich mich überhaupt privat versichern?
- Ist meine Familie automatisch mitversichert?
- Ich bin Arbeitnehmer. Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
- Bezuschusst mein Arbeitgeber auch die Beiträge zur Privatversicherung?
- Kündigungsfrist gesetzliche Krankenversicherung




