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Tier-Blog
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Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung |
Es passiert wirklich - überall - immer wieder ! Die zerrissene Hose des Briefträgers macht zwar Ärger, die finanziellen Folgen aber sind übersehbar und gering. Was aber, wenn es zu Verletzungen und damit zu Arztbehandlungen und Verdienstausfall kommt? Noch schlimmer wird es, wenn der geliebte Vierbeiner herumtollt und einen Autounfall verursacht. Sachschäden und Personenschäden werden dann unübersehbare finanzielle Ausmaße erreichen. Die finanzielle Verantwortung kann zum Ruin führen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: wenn ein Hund oder ein Pferd Menschen, Tieren oder Gegenständen einen Schaden zufügt, haftet sein Halter für alle entstandenen Kosten. Natürlich wird jeder Hunde und Pferdefreund seinen Vierbeiner immer als braven und ungefährlichen Genossen bezeichnen, aber niemand kann rund um die Uhr ein wachsames Auge haben. Alle Risiken des täglichen Hunde- und Pferdelebens sind unübersehbar. Die finanziellen Folgen können tragbar oder auch ruinös sein. Für ein sicheres Leben mit dem Hund oder Pferd sollte sich jeder Tierhalter dieser Risiken bewußt werden und absichern.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
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