| Die Eltern hatten Martin
streng verboten, mit Zündhölzern zu spielen. Es
hat nichts genützt. Eines Tages kletterte er auf
einen Stuhl, griff nach den Streichhölzern im
Regal und steckte das Nachbarhaus in Brand.
Sachschaden: 100 000 Mark. Der Bundesgerichtshof
urteilte, daß die Eltern für den Schaden haften
müssen. Ihre Aufsichtspflicht hätten sie
dadurch verletzt, daß sie die Streichhölzer auf
dem Regal unzulänglich verwahrt und damit ihrem
Sohn den Zugriff auf die Hölzer zu leicht
gemacht hatten. Die Vielzahl der gerade durch
kleinere Kinder verursachten Brände, so die
Richter, erfordere die Anlegung eines strengen
Maßstabes (Az: VI ZR 263/81). Martins Eltern
wären gut beraten gewesen, wenn sie schon vor
dem Schaden eine Privathaftpflichtversicherung
abgeschlossen hätten. Diese Police ist nicht nur
sinnvoll, sondern das Kernstück einer finanziell
abgesicherten Lebensplanung, ein Muß. Dennoch
haben sich laut Verband der Schadenversicherer
gerade mal rund 70 Prozent aller Haushalte vor
den Folgen gesetzlicher Schadenersatzansprüche
geschützt. Der Rest riskiert, für verschuldete
Unfälle etwa als Radfahrer im
Straßenverkehr im schlimmsten Fall ein
Leben lang zu zahlen. Gesetzliche Haftpflicht geht
weit
Dieses hohe Risiko
ergibt sich für Privatpersonen vor allem aus dem
Paragraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Danach haftet zunächst jederman für alle
Schäden, die er schuldhaft verursacht.
Ausgenommen sind lediglich Personen, die nicht
oder nur eingeschränkt schuldfähig sind. So
können Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag
gar nicht zur Verantwortung gezogen werden. Auch
im Alter zwischen 7 und 18 Jahren haften sie nur,
wenn sie bereits ermessen konnten, welche Folgen
ihr Handeln nach sich ziehen könnte. Allerdings
müssen die Eltern zahlen, wenn sie die
Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt
haben. Tierhalter haften sogar ohne Verschulden
für alle Schäden, die ihre Lieblinge anrichten.
Ein Schaden muß grundsätzlich voll ersetzt
werden, egal wie hoch er ist. Insbesondere wenn
Menschen zu Schaden kommen, können sich
Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld
bei Erwerbsminderung sogar eine Rente
leicht zu einer erdrückenden Summe
addieren, die der Verursacher ein Leben lang
abstottert. Gründe genug also, beizeiten eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Mindestens
zwei Millionen Deckung
Die Leistung der
Versicherer beginnt nicht erst, wenn
Schadenersatzansprüche zu begleichen sind,
sondern schon, wenn sie geltend gemacht werden.
Dann prüft die Versicherung erst einmal die
Haftungsfrage und weist rechtlich unbegründete
Ansprüche ab. Notfalls vertritt sie den
Versicherungsnehmer hierfür auch vor Gericht.
Die Prozeßkosten gehen zu Lasten der
Versicherung, unabhängig davon, wie der
Urteilsspruch lautet. Allein dadurch spart der
Versicherte viel Geld. Sind die Forderungen des
Geschädigten begründet, leistet die
Haftpflichtversicherung Schadenersatz
allerdings nicht unbegrenzt, sondern maximal bis
zur Höhe der Deckungssumme, die der Kunde
vereinbart hat. Üblich sind entweder zwei
getrennte Deckungssummen für Personen- und
Sachschäden oder ein Pauschalbetrag. Die
Deckungssummen sollten ausreichend hoch gewählt
werden: mindestens zwei Millionen pauschal für
Personen- und Sachschäden. Denn alles, was über
diese Grenze hinausgeht, muß der Kunde bezahlen.
Privathaftpflicht
im Binnenmarkt
Neuartige
Privathaftpflichtversicherungen, die von den
bislang üblichen Bedingungen abweichen und von
vielen erwartet wurden, waren zum Jahresbeginn
noch nicht auf dem deutschen Markt. Es gelten
also weiterhin die Allgemeinen Bedingungen für
die Haftpflichtversicherung (AHB) und die
Besonderen Bedingungen und Risiko- beschreibungen (BBR). Allerdings hat jedes fünfte Unternehmen
angekündigt, im Laufe des Jahres neue
Bedingungen einzuführen. Lediglich Policen mit
Europa im Namen werden angepriesen:
Europolice, Euro-Privat
oder Euro Plus. Dahinter verbirgt
sich aber nur alter Wein in neuen Schläuchen:
ein zusätzliches Schutzpaket, das eine Vielzahl
von bekannten Leistungen beinhaltet. Meist
dürfte diese Paketlösung jedoch
teurer sein, als die benötigten Leistungen wie
bisher gezielt per Zusatzklausel mitzuversichern.
Bereits seit einiger Zeit bieten manche
Versicherungen Spezialtarife für Singles und
junge Leute an. Cool und clever
kombinieren sollen sie, wie PR-Profis in
Werbebroschüren einschmeichelnd texten. Doch wer
clever ist, sollte lieber die Finger von diesen
Sonderangeboten lassen.
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