Was die Fachpresse schreibt...
Logo Finanztest-Spezial
Ein Auszug aus dem Heft 2/96, Seite 78:

Privatleute haften unbegrenzt für Schäden
Wenn Kinder mit Feuereifer beim Spiel sind und am Ende nur ein Häufchen Asche übrigbleibt, müssen Eltern oft für den Schaden einstehen.
Dafür, daß hohe Schadenersatzforderungen der Geschädigten nicht zum finanziellen freien Fall führen, sorgt...
...
die wichtigste Police
Die Eltern hatten Martin streng verboten, mit Zündhölzern zu spielen. Es hat nichts genützt. Eines Tages kletterte er auf einen Stuhl, griff nach den Streichhölzern im Regal und steckte das Nachbarhaus in Brand. Sachschaden: 100 000 Mark. Der Bundesgerichtshof urteilte, daß die Eltern für den Schaden haften müssen. Ihre Aufsichtspflicht hätten sie dadurch verletzt, daß sie die Streichhölzer auf dem Regal unzulänglich verwahrt und damit ihrem Sohn den Zugriff auf die Hölzer zu leicht gemacht hatten. Die Vielzahl der gerade durch kleinere Kinder verursachten Brände, so die Richter, erfordere die Anlegung eines strengen Maßstabes (Az: VI ZR 263/81). Martins Eltern wären gut beraten gewesen, wenn sie schon vor dem Schaden eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hätten. Diese Police ist nicht nur sinnvoll, sondern das Kernstück einer finanziell abgesicherten Lebensplanung, ein Muß. Dennoch haben sich laut Verband der Schadenversicherer gerade mal rund 70 Prozent aller Haushalte vor den Folgen gesetzlicher Schadenersatzansprüche geschützt. Der Rest riskiert, für verschuldete Unfälle – etwa als Radfahrer im Straßenverkehr – im schlimmsten Fall ein Leben lang zu zahlen.

Gesetzliche Haftpflicht geht weit

Dieses hohe Risiko ergibt sich für Privatpersonen vor allem aus dem Paragraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach haftet zunächst jederman für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht. Ausgenommen sind lediglich Personen, die nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig sind. So können Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag gar nicht zur Verantwortung gezogen werden. Auch im Alter zwischen 7 und 18 Jahren haften sie nur, wenn sie bereits ermessen konnten, welche Folgen ihr Handeln nach sich ziehen könnte. Allerdings müssen die Eltern zahlen, wenn sie die Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt haben. Tierhalter haften sogar ohne Verschulden für alle Schäden, die ihre Lieblinge anrichten. Ein Schaden muß grundsätzlich voll ersetzt werden, egal wie hoch er ist. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, können sich Heilkosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld – bei Erwerbsminderung sogar eine Rente – leicht zu einer erdrückenden Summe addieren, die der Verursacher ein Leben lang abstottert. Gründe genug also, beizeiten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Mindestens zwei Millionen Deckung

Die Leistung der Versicherer beginnt nicht erst, wenn Schadenersatzansprüche zu begleichen sind, sondern schon, wenn sie geltend gemacht werden. Dann prüft die Versicherung erst einmal die Haftungsfrage und weist rechtlich unbegründete Ansprüche ab. Notfalls vertritt sie den Versicherungsnehmer hierfür auch vor Gericht. Die Prozeßkosten gehen zu Lasten der Versicherung, unabhängig davon, wie der Urteilsspruch lautet. Allein dadurch spart der Versicherte viel Geld. Sind die Forderungen des Geschädigten begründet, leistet die Haftpflichtversicherung Schadenersatz – allerdings nicht unbegrenzt, sondern maximal bis zur Höhe der Deckungssumme, die der Kunde vereinbart hat. Üblich sind entweder zwei getrennte Deckungssummen für Personen- und Sachschäden oder ein Pauschalbetrag. Die Deckungssummen sollten ausreichend hoch gewählt werden: mindestens zwei Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden. Denn alles, was über diese Grenze hinausgeht, muß der Kunde bezahlen.

Privathaftpflicht im Binnenmarkt

Neuartige Privathaftpflichtversicherungen, die von den bislang üblichen Bedingungen abweichen und von vielen erwartet wurden, waren zum Jahresbeginn noch nicht auf dem deutschen Markt. Es gelten also weiterhin die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die Besonderen Bedingungen und Risiko- beschreibungen (BBR). Allerdings hat jedes fünfte Unternehmen angekündigt, im Laufe des Jahres neue Bedingungen einzuführen. Lediglich Policen mit Europa im Namen werden angepriesen: „Europolice“, „Euro-Privat“ oder „Euro Plus“. Dahinter verbirgt sich aber nur alter Wein in neuen Schläuchen: ein zusätzliches Schutzpaket, das eine Vielzahl von bekannten Leistungen beinhaltet. Meist dürfte diese „Paketlösung“ jedoch teurer sein, als die benötigten Leistungen wie bisher gezielt per Zusatzklausel mitzuversichern. Bereits seit einiger Zeit bieten manche Versicherungen Spezialtarife für Singles und junge Leute an. „Cool und clever kombinieren“ sollen sie, wie PR-Profis in Werbebroschüren einschmeichelnd texten. Doch wer clever ist, sollte lieber die Finger von diesen „Sonderangeboten“ lassen.

Datum der letzten Aktualisierung: 21.07.02 14:18:58