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Können Sie von 32% Ihres letzten Bruttogehaltes Ihren Lebensunterhalt bestreiten?
Wenn Sie nach dem 02.01.1961 geboren sind, so erhalten Sie keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr! Denn Ihren gesetzlichen Höchstanspruch von 32% erhalten Sie nur dann, wenn Sie in KEINEM Job mehr tätig sein können. Dies bedeutet, dass der Rententräger Sie in egal welchen Beruf oder Tätigkeit verweisen kann. Es spielt dabei keine Rolle, welchen Lebensstandard, welche berufliche Qualifikation oder Fähigkeiten Sie haben. Auch eventuelle Einkommenseinbußen werden nicht berücksichtigt. Angenommen Sie könnten Ihren Lebensstandard um 68% reduzieren, so stellt sich die Frage, ob Sie die 32% aus der vollen Erwerbsminderungsrente überhaupt bekommen? Im Wesentlichen gibt es 2 Gründe warum Sie kein Geld verdienen. Entweder Sie haben aktuell keine Arbeit oder Sie können gar nicht mehr arbeiten! Der erste Fall ist manchmal schon schwierig genug, aber wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, WER kommt dann für Ihren Lebensunterhalt auf? Die Fakten: Wahrscheinlich kommt niemand für Ihren Lebensunterhalt auf, denn für diejenigen die nach dem 02.01.1961 geboren wurden gelten seit dem 01.01.2001 die Bedingungen der halben und vollen Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich in gar keinem Job mehr arbeiten können und die volle Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden in keinem Arbeitsverhältnis mehr tätig sein können. Dabei spielt Ihre Qualifikation und Ausbildung keine Rolle. Diese Resterwerbsfähigkeit wird häufig durch die beim Rentenversicherungsträger angestellten Amtsärzte festgelegt. Hierbei werden oft Krankheiten, die nicht durch Labormessung, Röntgenaufnahmen oder ähnliches fundiert bewiesen werden können, abgelehnt. In solchen Fällen folgen unter Umständen langwierige Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie einige Einkommensbeispiele:
Berechnen Sie hier Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung Wissen Sie wieviel Ihre Arbeitskraft wert ist?Ein Beispiel: Eine angestellte Frau, 37 Jahre alt, verdient 2.500,- Euro brutto im Monat und etwa 1.500,- Euro netto. Mit noch rund 30 Arbeitsjahren vor sich verdient sie 900.000,- Euro brutto und 540.000,- Euro netto (unberücksichtigt sind Gehaltsteigerungen, Urlaubs oder Weihnachtsgeld oder Infaltionsausgleich). Sollte diese Frau in keinem Job mehr zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, so erwartet sie eine Erwerbsminderunsrente in Höhe von ca. 400,- Euro. Sie verliert also 1.100,- Euro monatliches Einkommen, in den nächsten 30 Jahren insgesamt 396.000,- Euro. Die Absicherung dieser Versorgungslücke und Arbeitskraft würde sie nur 33,05 Euro monatlich kosten. Zur Genehmigung dieser 400 Euro Erwerbsminderungsrente spielt es keine Rolle, was Sie gelernt haben oder welche Tätigkeit Sie gerade ausüben. Solange Sie auch nur theoretisch in der Lage sind, irgendeine Tätigkeit auszuüben, haben Sie auf diese 400 Euro keinen Anspruch! Ebenso ist die Arbeitsmarktlage völlig unerheblich. Jeder dritte arbeitende Bürger in Deutschland wird vorrübergehend oder dauerhaft berufsunfähig. Sichern Sie sich jetzt Ihr Einkommen ab und schließen somit Ihre Berufsunfähigkeitslücke! Im Übrigen werden Einkommen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als Hinzuverdienst gewertet und haben somit keinen Einfluss auf die Leistungen des gesetzlichen Rententrägers. Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren wurden, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Beachten sollten Sie jedoch, dass auch für Sie die Regelungen der alten Berufsunfähigkeit (2/3 der vollen Rente) entfallen sind und Sie nach der neuen Regelung nur noch 50% der vollen Rente erhalten. Klicken Sie hier für eine telefonische oder persönliche Beratung Wie funktioniert die private Berufsunfähigkeitsversicherung?Die Grundlagen: Kann man seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr dauerhaft ausüben und wird berufsunfähig, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente. Da die staatlichen Leistungen im Bereich der Berufsunfähigkeit sehr gering ausfallen, betrachten unabhängige Finanzexperten, wie die Verbraucherschutzverbände, die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt. Da verwundert es, dass die meisten Menschen das Risiko, berufsunfähig zu werden, immer noch unterschätzen. Gerade junge Menschen, die noch in der Ausbildung oder im Studium stehen, beschäftigen sich nach Angaben von Verbraucherschützern und Finanzexperten viel zu selten mit dem möglichen Verlust des angestrebten und erträumten Berufs. Dabei wird etwa jeder dritte Arbeiter vor dem Rentenalter Berufs- oder Erwerbsunfähig. Die Private Vorsorge ist also unerlässlich. Informieren Sie sich hier! Leistungsumfang: Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt der Versicherte eine vorher vereinbahrte monatliche Rente gezahlt, sofern die Berufsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall entstanden und ärztlich nachgewiesen worden ist. Darüber hinaus beteiligen sich manche Versicherer auch an Rehabilitationsmaßnahmen oder bieten Hilfestellung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben an. Vor Abschluss an die Zukunft denken: Für wen ist sie sinnvoll? Grundsätzlich sollte jeder Berufstätige sein Risiko der Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit, Kräfteverfalls oder Unfall zusätzlich absichern. Das gilt insbesondere für alle Berufsanfänger, ob selbständig oder angestellt, da der gesetzliche Mindestanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erst nach 5 Jahren Wartezeit greift. Bis dahin besteht überhaupt kein Versicherungsschutz. Für Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen bestehen auch keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ist daher zwingend notwendig. Allerdings greift hier der Versicherungsschutz in der Regel erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, bzw. die Ausbildung oder das Studium muss bereits zu 2/3 absolviert sein. Berechnen Sie hier Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung Wer ist betroffen?Risiko Berufsunfähigkeit: Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder dritte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen! Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1960 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufsunfähigkeit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können (s.o.). Die Kosten: Bei der Berechnung der Beiträge teilen die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden in verschiedene Gruppen mit unterschiedlich hohem Risiko ein. Die Grundlage hierfür ist der ausgeübte Beruf. So hat ein Akademiker, der überwiegend im Büro arbeitet ein weitaus geringeres Risiko, berufsunfähig zu werden als ein Bauarbeiter oder Landwirt. Menschen mit überwiegend körperlichen Tätigkeiten zahlen die höchsten Beiträge. Darüber hinaus spielt auch das Eintrittsalter eine große Rolle. Generell gilt: Je jünger Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto günstiger sind in der Regel die Konditionen. Klicken Sie hier für eine Video - Online Beratung Aufgepasst: Eine gängige Form der Vorsorge ist die Kombination aus Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. Kann der Versicherte seinen Beruf auf Grund von Krankheit, Kräfteverfalls oder Unfall nicht mehr ausüben, bezieht einer eine monatliche Rente; im Fall seines Todes erhalten die Angehörigen eine bestimmte Summe, die im Vertrag festgeschrieben wurde. Sinnvoll ist diese Kombination, die mitunter teurer ist als der reine Berufsunfähigkeitsschutz, also nur für Menschen, die Angehörige zu versorgen haben. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Vertrag nicht zu früh ausläuft und die Rente nicht zu knapp kalkuliert ist. Beziehen Sie Faktoren wie Inflation oder steigende Ansprüche im Alter in Ihre Berechnungen unbedingt mit ein. Nutzen Sie wenn möglich die Option auf Höherversicherung - ohne dass Sie einen weiteren Gesundheitscheck durchführen lassen müssen. Der richtige Vertrag: Haben Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden, sehen Sie sich vermutlich mit einer Vielzahl von Anbietern konfrontiert. Bei der Auswahl gilt: Wichtiger noch als der Preis sind die Bedingungen, die Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft bietet. Die so genannte abstrakte Verweisung auf einen Beruf bietet dem Versicherer die Möglichkeit, sich vor Rentenzahlungen mit dem Argument zu drücken, der Kunde könne trotz gewisser gesundheitlicher Einschränkungen noch einer anderen als der bisherigen Tätigkeit nachgehen. In jedem Fall sollten Sie ein Angebot wählen, das den Verzicht auf diesen Passus ausdrücklich anführt - nur so bekommen Sie in jedem Fall Ihre monatlichen Rentenzahlungen. Einige Versicherer bieten auch die Möglichkeit, bei Meldung einer Berufsunfähigkeit rückwirkend zu zahlen. Informieren Sie sich vor Abschluss einer Police also gründlich und lassen Sie sich beraten! Fragen Sie uns gern! Wir werden direkt bei Ihnen sein - aber nicht auf Ihrer Couch! Teilen Sie uns doch einfach Ihren Wunschkontakt mit! Sie können Ihre Angebote per Email einholen, sich per Telefon beraten lassen oder Sie nutzen unsere individuelle Onlineberatung. Hierbei zeigen wir Ihnen über eine gesicherte Internetverbindung LIVE unseren PC Bildschirm - Sie sehen also was wir sehen... Und erläutern Ihnen dabei die Leistungsunterschiede der Versicherer und können direkt auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Probieren Sie es aus und testen uns! |





