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Wohngebäudeversicherung

"Innovationsklausel" - Kleine Klausel große Wirkung! Denn die Zeiten ändern sich...

 

Aber was bedeutet eigendlich "Innovationsklausel"?

"Werden die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für Bestandskunden."

Aufgrund des steigenden Wettbewerbes der Versicherungen, sind diese bemüht Ihre Tarife immer weiter zu verbessern, um Marktfähig zu bleiben. Dies ist allerdings schlecht für die Kunden, die alte Tarife ohne "Innovationsklausel" haben und somit nicht von den Verbesserungen profitieren.

Deshalb ist es wichtig die Innovationsklausel zu haben, um stets den bestmöglichen bzw. zeitgemäßen Versicherungsschutz der Gesellschaft zu genießen, ohne Aufwand und ohne Mehrkosten. Hier einige Leistungsverbesserungen, die durch die Innovationsklausel automatisch für alle Kunden des jeweiliges Tarifes gelten.

 

Leistungen
ALT NEU
Keine Mindestwindstärke bei Sturmschäden (normal Windstärke 8)
nein
ja
Blindgängerschäden nein ja
Schäden durch Stromschwankungen und Kurzschluss bis 3.000 €
ja
Seng- und Schmorschäden bis 3.000 €
ja
Bissschäden an elektrischen Anlagen und Dämmungen durch Nagetiere nein
ja
Gebäudebeschädigungen durch sonstige Sachbeschädigung (auch Graffiti) bis 3.000 €
ja
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern nicht nur bei Frost nein
ja
Beseitigung von Rohrverstopfungen auch in Regenfallrohren nein
ja
Bergungskosten für Bäume (seither nur Sturm) nein
ja
Wiederbepflanzungskosten bis 3.000 €
bis 10.000 €
Kosten für die Entseuchung von Erdreich bis 12.000 €
ja
Wiederherstellung von Daten und Programmen infolge versicherter Sachschäden
nein
ja


Im Falle eines Sturmschadens (Windstärke 7) können sich die Kunden dieser Versicherung freuen, der Schaden wird bezahlt. Auch wenn sich der Kunde vor Jahren einen Tarif mit Sturmschäden ab Windstärke 8 entschieden hatte, wurde durch die Innovationsklausel die Leistungen automatisch verbessert.

Berechnen Sie hier Ihren Beitrag - ganz einfach und unkompliziert.
Oder rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 / 500 60 90.

Die Grundlagen

Ein Wohngebäude stellt einen hohen wirtschaftlichen Wert dar, dessen Vernichtung oder Beschädigung den Eigentümer in schwere finanzielle Not bringen kann. Vielfach steht hinter dem Gebäude eine Finanzierung, die auch bei Verlust des Hauses weiter getilgt werden muss. Aber selbst wenn das Haus bereits in vollem Umfang bezahlt ist, ist  es den meisten Menschen kaum möglich, einen großen Schaden mit eigenen Geldmitteln beheben zu lassen.

Aus diesem Grunde ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung dringend empfehlenswert.

Leistungsumfang

Versichert ist das Gebäude und fest verbundenes Zubehör (Antennen, Alarmanlagen), sowie bewegliches Zubehör (das zur Instandhaltung des Gebäudes dient, solange es sich im Gebäude befindet, z.B.: Dachziegel).

Für die oben genannten Sachen besteht Versicherungsschutz über eine Wohngebäudeversicherung, wenn sie durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wird. Zu den versichterten Gefahren gehören, je nach Tarif, Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion), Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen).  Durch einen Schadenfall können zusatzliche Kosten, wie z.B.: Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Schadenabwendungskosten oder Mietausfall entstehen. Auch solche zusatzliche Kosten sind in der Wohngebäudeversicherung (mit Kappung) versichert.

Schauen Sie sich hier in einem PDF Dokument die wählbaren Leistungsvarianten anhand eines Versicherers an. Anhand dieses Beispieles kann man erkennen wie groß der Unterschied zwischen Wohngebäudetarifen sein kann.

Versicherungssumme

Die Gebäudeversicherung übernimmt nach einem Schadensfall die Kosten für eine fachgerechte Reparatur zuzüglich Entschädigung für eine etwaig verbleibende Wertminderung. Nach einem Totalschaden soll der Kunde in der Lage sein, das Haus in neuwertigen Zustand an gleicher Stelle wieder aufzubauen. Die daduch entstandenen Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken, da sich die Baupreise (auch durch Tariflöhne / Materialkosten) in der Regel jährlich ändern. Der Kunde wäre somit gezwungen, die einmal gewählte Versicherungssumme immer wieder entsprechend der Veränderung der Baupreise (Baupreisindex) anzupassen.

Versicherungssumme 1914

Um Ihnen dies zu ersparen, besteht die Möglichkeit, den Versicherungswert auf Basis des Jahres 1914 zu ermitteln. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Gebäude zu diesem Zeitpunkt schon stand. Der aktuelle Wert des Hauses wird auf den Wert des Jahres 1914 umgerechnet und in Mark 1914 festgehalten. Die Ermittlung des Wertes auf Basis des Jahres 1914 ist historisch zu erklären. Während und nach dem ersten Weltkrieg stiegen die Preise rasant an, wodurch eine ständige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssummer erforderlich wurde. Die meisten Kunden waren damit jedoch überfordert, und so wählten die Versicherer das letzte Vorkriegsjahr, in dem noch stabile Baupreise bestanden, als Bewertungsgrundjahr.

z.B.: eine Versicherungssummer 1914 von 20.000 Mark entspricht einem heutigem Wert von 237.200 EUR (20.000 x 11,86 - Baupreisindex 2010) bzw. ein Neubauwert von 300.000 EUR entspricht 25295 Mark Versicherungssumme 1914

Durch die Anpassung des Baupreisindexes passt sich somit aautomatisch der Versicherungswert an, während die Versicherungssummer 1914 immer gleich bleibt, solange Sie keine An- oder Umbauten vornehmen.

Die Versicherungssumme, die Sie mit einer Gesellschaft vereinbaren, muss dem Wert des Gebäudes entsprechen. Achten Sie unbedingt darauf, nicht unterversichert zu sein! Wenn der Wert einer Immobilie berechnet wird, spielen unter anderem Größe, Bauart, feste Innenausstattung, aber auch die geografische Lage eine wichtige Rolle. Bei falscher Berechnung der Versicherungssumme besteht eine Unterversicherung. Was geschieht bei Unterversicherung? Liegt die vereinbarte Versicherungssumme beispielsweise um 30 Prozent unter dem aktuellen Immobilienwert, kann der Versicherer im Schadensfall auch die die Zahlungen um 30 Prozent kürzen!

Daher ist eine korrekte Wertermittlung des Gebäudes Vorraussetzung für die volle Erstattung eines Schadens! Gern helfen wir Ihnen dabei.

Was tun im Schadensfall?

Versuchen Sie immer, den Schaden so gering wie möglich zu halten, etwa indem Sie den Hauptwasserhahn schließen oder die Feuerwehr bei einem Brand sofort rufen. Informieren Sie dann sofort Ihre Versicherungsgesellschaft. Sie sendet Ihnen dann eine Schadensformular zu bzw. schickt bei großen Schäden einen Sachverständigen vorbei. Machen Sie wenn möglich Fotos - das hilft, die Schäden besser zu dokumentieren. Für unsere Kunden bieten wir exclusiv ein Onlineschadensformular an, in dem Sie Ihren Schaden formulieren können und direkt an uns weiterleiten können.


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Gebäude-Neubau

Wenn Sie ein Haus bauen, gehen Sie Risiken ein. Ihr Neubau kann durch Brand, Unwetter oder Vandalismus beschädigt werden.

Auch von einer Baustelle selbst gehen Gefahren aus - wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen, haften Sie als Bauherr mit Ihrem ganzen Vermögen. Mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie gegen alle Sach- und Personengefahren geschützt, die von Ihrem Bauobjekt ausgehen.

Für Schäden am Neubau selbst durch Sturm, Frost und Hagel, Vandalismus, Material- und Konstuktionsfehler kommt die Bauleistungsversicherung auf. Eine Absicherung gegen Feuerschäden können Sie im Rahmen dieser Bauleistungsversicherung vereinbaren. Das Brandrisiko lässt sich auch separat mit einem Feuer-Rohbauschutz versichern.

Bauherrenhaftpflicht

Ob Neubau oder Sanierung - jedes Bauvorhaben birgt Risiken. Als Bauherr haften Sie persönlich ab dem ersten Spatenstich, wenn Andere durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen.

Wenn Sie bauen, brauchen Sie eine besondere Bauherren-Haftpflichtversicherung - in Ihrer Privathaftpflicht sind größere Baumaßnahmen ausgeschlossen. Wird ein geparktes Auto durch herabfallende Teile beschädigt oder verunglücken spielende Kinder auf der nicht ausreichend gesicherten Baustelle, ersetzt die Bauherren-Haftpflicht alle Sach- und Personenschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die Bauherrenhaftpflicht für Sie ab. Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten übernimmt im Streitfall Ihr Versicherer.

Der Beitrag in der Bauherren-Haftpflicht richtet sich nach den Gesamtkosten des Bauvorhabens, rund ein Promille der Bausumme kostet der Versicherungsschutz. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt vom Baubeginn bis zur Endabnahme durchs Bauamt, je nach Tarif sogar bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung. Behält ein Geschädigter bleibende Gesundheitsbeeinträchtigungen, kann die Schadensersatzforderung den Bauherren ruinieren. Die Versicherungssumme sollte deshalb mindestens zwei, besser drei Millionen Euro betragen.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Haus bereits vor dem Einzug. Sie springt bei unvorhersehbaren Schäden am Objekt ein - wenn Ihr Rohbau durch Sturm, Frost und Hagel Schaden nimmt oder Unbekannte auf Ihrer Baustelle randalieren.

Auch die Folgen von Materialfehlern und fehlerhaften statischen Berechnungen sind versichert. Feuerschäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion können gegen Mehrbeitrag in den Vertrag eingeschlossen werden. Das gilt auch für den Diebstahl von Baumaterialien.

Vom Keller bis zum Dach schützt die Bauleistungsversicherung alle Bauteile und Baustoffe an Ihrem Haus - Mauerwerk und Decken, Fenster und Türen, Heizung, Solaranlage und Wasserversorgung. Die Prämie für die Bauleistungsversicherung wird nach dem Wert des Bauvorhabens berechnet. Der Versicherungsschutz gilt je nach Anbieter zwischen 12 und 24 Monaten.

Feuerrohbau

Die Feuerrohbauversicherung schützt Sie, wenn Ihr halbfertiges Haus durch Brand, Blitzschlag oder Explosion Schaden nimmt, selbst dann, wenn der Brand durch Unachtsamkeit entsteht oder jemand mutwillig auf Ihrer Baustelle Feuer legt.

Fast alle Banken und Bausparkassen verlangen vom Bauherrn den Abschluss einer Feuerversicherung, bevor der Kredit ausgezahlt wird. Nicht ohne Grund, denn Brandschäden können rasch in die Zigtausende gehen.

Tipp: Als Hausbesitzer brauchen Sie ohnehin eine Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie bereits zu Baubeginn eine Gebäudeversicherung abschließen, sind Feuerschäden schon während der Bauphase versichert. Eine zusätzliche Feuer-Rohbauversicherung ist dann nicht erforderlich.

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