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Warum ist die Pflegeergänzung so wichtig?

 

Das Eltern für Ihre Kinder haften ist allgemein bekannt, aber dass Kinder auch für Ihre Eltern haften...? Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Verwandte in gerader Linie, also Kinder und deren Eltern, einander zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Können Sie, Ihre Eltern oder Ihre Kinder in einem Pflegebedürftigen Fall keine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit vorweisen, so muss  der jeweils andere für dessen Restkosten aufkommen. Die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet maximal 1.510€ pro Monat, ein Pflegeplatz kostet aber leicht über 3.000€ pro Monat - eine nicht gerade unerhebliche monatliche Belastung! In der Praxis geht das Sozialamt in Vorleistung und fordert die Unterhaltsansprüche dann bei den Kindern ein. Auch wenn die Eltern das nicht wollen - verhindern können sie es nicht: ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist unwirksam.

Schließen Sie diese Risikolücke für sich und Ihre Angehörigen!
Beispiel1
Beispiel2

Mann, 46 J. Pflegestufe 2 Zustand nach Hirninfakt, vollstationäre Pflege

Frau, 33 J., Hirnschädigung, Pflegestufe 3, vollstationäre Pflege im Heim
Pflegeteam Musterklinik Pflegeteam Musterklinik
Rechnung 01.01.2010 Rechnung 01.01.2010
Pflegebedürftigkeit 1.928 € p.M. Pflegebedürftigkeit 4.024 € p.M.
Unterkunft 494 € p.M. Unterkunft 369 € p.M.
Investition (z.Bsp. Hilfsmittel) 614 € p.M. Verpflegung 246 € p.M.
Gesamt 3.036 € Gestaltung des Tages 427 € p.M.
Anteil gesetzl. Pflege - 1.279 € p.M. Investition (z.Bsp. Hilfsmittel) 676 € p.M.
Eigenanteil 1.757 € p.M. Gesamt 5.742 €
Anteil gesetzl. Pflege - 1.510 € p.M.
Eigenanteil 4.232 € p.M.


*Quelle: Leistungsabteilung der AXA Krankenversicherung AG

Steigender medizinischer Fortschritt und verbesserte Lebensumstände lassen Ihre Lebenserwartung steigen - jedoch stiegt damit auch das Risiko ein Pflegefall zu werden. Somit wird es immer wahrscheinlicher, dass so ziemlich jeder früher oder später pflegebedürftig wird. Und dann? Wie in den Beispielen bereits erwähnt ist die finanzielle Lücke erheblich und dafür muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, müssen Ihre Kinder für Sie eintreten.

Verhindern Sie diese unangenehme Situationmit einer Pflegerente