Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung

Ist Ihre Gesetzliche Krankenversicherung auch schon wieder teurer geworden? Die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag von bis zu 37,50€ fordern. Einen Pauschalen Zusatzbeitrag in Höhe von 8€ müssen die Krankenkassen erheben, die mit den Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Folgende Möglichkeiten bieten sich den Versicherten:
1. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen eine günstige und gute gesetzliche Krankenversicherung zu finden! Geben Sie in unserem Anfrageformular nur "Gesetzliche gesucht" ein!
2. Seit dem Gesetzesentscheid vom 12.11.2010 reicht es aus, wenn Sie ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeldgrenze von derzeit 49.500 € im Jahr 2011 verdienen um sich Privat zu versichern. Ebenso sind Beamte und Selbständige von der Versicherungspflicht befreit.
3. Für alle anderen bleibt nur der Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Tipp: Sollten Sie sich bei dem Wechsel für die günstigeren Wahltarife entscheiden, so unterzeichnen Sie einen dreijährigen und innerhalb dieser Zeit nicht kündbaren Vertrag. Dies kann besonders Ärgerlich sein, wenn Sie in die Selbständigkeit gehen oder bereits nahe der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, denn dann ist innerhalb dieser 3 Jahren Bindefrist kein Wechsel mehr möglich und Sie müssen in der Gesetzlichen Krankenversicherung verweilen, ob Sie wollen oder nicht.
Vorteile der Privaten
Wer gesetzlich krankenversichert ist, bleibt ohne eine Zusatzversicherung auf den Kosten für die Chefarztbehandlung, den Zahnersatz, die Sehhilfen, alternativen Behandlungsmethoden und oder Medikamenten ganz oder teilweise sitzen. Im Leistungsumfang der privaten Krankenversicherer sind diese Leistungen hingegen in der Regel enthalten. Ein weiteres wichtiges Plus: Sie haben in der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit die notwendigen und wichtigen Leistungen ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen.
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Einkommensunabhängige Beiträge, wie geht das?
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung richten sich, nicht wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Ihrem persönlichen Einkommen, sondern setzen sich zusammen aus dem individuellen Krankheitsrisiko, Ihrem Eintrittsalter, dem Geschlecht oder aber auch bei Risikogruppen dem Beruf ( z.B. Piloten ).
Aus diesem Grund heraus sind junge, gut verdienende Singles mit der Privaten Krankenversicherung meist besser beraten als mit dem gesetzlichen Pendant, denn Sie sparen Beiträge und erhalten bessere Leistungen für Ihr Geld. Aber auch für Familien gibt es Mittel und Wege die Vorteile der Privaten Krankenversicherung für sich nutzbar zu machen. Fragen Sie hierzu unsere Experten!
Wer darf sich versichern?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze das 3. jahr in Folge übersteigt. Diese liegt im Jahr 2010 bei 49.950 € (2008: 48.150 €; 2009: 48.600 €) - das entspricht einem Monatseinkommen von 4.162,50 Euro. Wer noch keine 3 Jahre in Folge diese Grenze überschritten hat, bleibt pflichtversichert in der Gesetzlichen - derjenige kann allerdings in der Privaten Krankenversicherung eine Anwartschaft stellen und sichert sich somit sein Einstiegsalter und Gesundheitszustand.
Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Prinzipiell ist derjenige gesetzlich Pflichtkrankenversichert, wer als Arbeitnehmer oder Angestellter monatlich weniger als 4.162,50 Euro brutto verdient. Liegt das Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren darüber, können Sie selbst entscheiden, ob Sie in der GKV bleiben oder eine PKV abschließen.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig von der Einkommenshöhe sich für eines der beiden Systeme entscheiden und dürfen zwischen PKV und GKV frei wählen. Eine Sonderregelung gilt allerdings für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten: Über die Künstlersozialkasse sind sie wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert. Als Gestzlich Versicherter können Sie die verschiedensten Zusatzkrankenversicherung abschließen und so einige Lücken des Gesetzlichen Systems schließen und Ihren Versicherungsschutzes deutlich verbessern.
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Für wen lohnt sich die Private?
Generell gilt: Für jeden, der bereit ist eigenverantwortlich seine Gesundheitsvorsorge zu gestalten und in Zukunft einem leistungsstabilien System anzugehören. Der junge Besserverdiener zählt naturgemäß zu den optimalen Kunden, da für sie die größten Vorteile realisierbar sind. Doch auch für alle anderen, die sich auf Grund Ihres Berufsstatus oder der Einkommensverhältnisse versichern können, lohnt sich der Vergleich.
Leistungen der Privaten
Der größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität. Im Gegensatz zum Standard-Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen kann der Leistungsumfang auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden. Man kann also bestimmte Leistungen versichern, andere hingegen ausklammern und damit die Beiträge senken.
Manche Leistungen sind jedoch unerlässlich: Auf diese sollten Sie nicht verzichten, auch wenn Sie dadurch sparen können. So ist beispielsweise für Selbstständige ein ausreichendes Krankentagegeld wichtig, das vor hohen Einkommensverlusten im Krankheitsfall schützt.
Berechnen Sie hier Ihre Beiträge für eine Private Krankenversicherung
Umfassender Leistungskatalog
In der Regel sind die Leistungen der PKV weit umfangreicher als die der GKV: Chefarztbehandlung, Kostenerstattung für Sehhilfen, Medikamente, Massagen und Physiotherapie sowie Zahnersatz und alternative Heilmethoden trägt die GKV in der Regel nicht oder nur zu geringen Teilen. Diese Leistungen sind jedoch von der privaten Krankenkasse in der Regel abgedeckt. Ein weiterer Vorteil gegenüber der gestzlichen KV ist die Leistungssicherheit, denn im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung kann die Private Ihre Leistungen nicht einseitig kürzen, da Sie einen Vertrag mit der Gesellschaft eingehen. Dies bedeutet, dass Sie ein Lebenlang Ihre jetzt vereinbarten Lesitungen beibehalten.
Wer nicht in die Private wechseln kann oder will, muss auf ein Mehr an Leistungen jedoch nicht verzichten. Sie können mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung Ihren Versicherungsschutz verbessern und besser an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Nutzen auch Sie unsere Erfahrungen und Möglichkeiten, um die Leistungspakete der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung oder aber der Zusatzversicherungen zu beurteilen und zu vergleichen.
Mit der Privaten sparen?
Die Kosten für eine private Krankenversicherung werden nicht wie im Fall der gesetzlichen Variante vom Einkommen des Beitragszahlers abhängig gemacht. Je nach Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht variieren die Beiträge. Dazu kommt: Private Krankenversicherungen sind privatwirtschaftlich strukturiert und stehen miteinander im Wettbewerb - zum Vorteil der Versicherten. Von günstigen Tarifen profitiert in der Regel allerdings nur, wer rechtzeitig in die PKV einsteigt. Zudem sparen Sie dank des neuen Bürgerentlastungsgesetzes für hohe Beiträge durch die steuerliche Absetzbarkeit Geld ein.
Gerade junge Gutverdiener sollten über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung nachdenken. Allerdings gilt es bei der Wahl der richtigen Versicherung nicht nur die aktuelle Lebenssituation zu analysieren, sondern auch den Blick in die Zukunft zu wagen. Sie wollen bald eine Familie gründen? Im Regelfall lohnt es für für die Familie ab zwei Kindern und das Mitversichern des Ehepartners nicht mehr in die Private zu wechseln, da Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert sind. Allerdings gibt es für jede Regel auch eine Ausnahme: Dann z.Bsp. wenn sie ohnehin den Leistungsschutz Ihrer Familie durch Ergänzung aufpeppen möchten. In diesem Fall zahlen sie unter Umständen gleich viel wie in einer Privaten Krankenversicherung in der diese Leistung im Preis schon inbegriffen sind.
Kosten der Privaten
Die Beiträge für eine private Krankenversicherung variieren je nach Anbieter, dem individuellen Gesundheitsrisiko des Versicherten und nicht zuletzt nach dessen Versicherungsbedarf. Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte man sich daher unbedingt ausführlich beraten lassen.
Zudem bestimmt der Gesundheitszustand bei Antragsstellung über sogenannte Risikozuschläge. Wer z. Bsp. unter eher leichten Vorerkrankungen wie Übergewicht oder Bluthochdruck leidet, muss mit einem kleinen Mehrbeitrag rechnen.
Vorsicht vor Falschangaben: Verschweigen Sie keine Vorerkrankungen, dies kann zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen.
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Thema Beitragsentwicklung
Mit zunehmendem Alter steigen die Eintrittsbeiträge für eine private Krankenversicherung. Da ältere Menschen häufiger auf ärztliche Hilfe angewiesen sind, legen Versicherer einen Teil der in jungen Jahren gezahlten Beiträge an, um damit die Kosten im Alter zu decken. Diese Zeit zum Sparen fehlt, wenn Kunden erst spät in eine PKV eintreten, deshalb ist der Einstiegsbeitrag höher als bei jüngeren Menschen. Mit dem Abschluss einer Privaten sollten Sie also nicht zu lange warten. Je jünger Sie beim Wechsel in die PKV sind, desto günstigere Konditionen können Sie erwarten. Dennoch sind auch Privatversicherte nicht vor steigenden Beiträgen sicher. Krankenversorgung und Behandlungsmethoden werden immer besser, aber auch deutlich teurer. Die Gesellschaften kalkulieren diese Mehrkosten ein, um auch langfristig die garantierten Leistungen gewährleisten zu können.
Wenn Sie im hohen Alter Ihrer Beiträge aus welchem Grund auch immer nicht mehr bezahlen kann, so bietet die PKV die Möglichkeit, in den Standardtarif der PKV zu wechseln. Hier werden den Kunden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen garantiert - zu einem Beitrag, der nicht höher sein darf als der durchschnittliche Höchstbeitrag gesetzlicher Kassen zu diesem Zeitpunkt. Auf diesen Höchstbetrag werden die AltrersRückstellungen angerechnet, so kommt der kunde häufig weit unter den Höchstbetrag der GKV.
Rückkehr in die Gesetzliche
Bevor Sie sich für eine bestimmte Versicherung entscheiden, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend informieren und beraten lassen.
Wer von der gesetzlichen Kasse zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn die Private den Abschluss bestätigt. So ist ausgeschlossen, dass der Antrag auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt.
Wer einmal in der PKV versichert ist, kann nicht mehr ohne weiteres zurück in die Gesetzliche. Nur wer arbeitslos wird oder nachweisen kann, dass sein Bruttogehalt mindestens zwölf Monate unter der Versicherungspflichtgrenze lag, kann in die Gesetzliche zurück. Mit einer Einschränkung: Diese Ausnahme gilt nur für Versicherte bis zum 55. Lebensjahr und für Angestellte.
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Neue Regelungen der Gesundheitsreform – Diese Änderungen ergeben sich für privat und gesetzlich Krankenversicherte
Was sich für gesetzlich und privat Krankenversicherte ändert Grundsätzlich gilt ab dem 1. Januar 2009 in der Krankenversicherung die Versicherungspflicht für alle Bundesbürger. Wer, aus welchen Gründen auch immer, seinen Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren hat, kann in seine letzte Versicherungsgesellschaft zurückkehren – ob in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung.
Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse entfallen bei privatem Basistarif Bei einer Rückkehr zur privaten Krankenversicherung können Sie sich seit Mai 2008 im günstigen Standardtarif versichern. In diesem Tarif dürfen keine Risikozuschläge berechnet oder Leistungsausschlüsse von den privaten Krankenversicherungen vorgenommen werden. Ab dem 1. Januar 2009 wird der Standardtarif der privaten Krankenversicherungen zum „Basistarif“. In diesen Tarif müssen die Privatversicherer, ähnlich wie gesetzliche Krankenkassen, jeden Bürger aufnehmen. Die Leistungen des Basistarifs entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und dürfen deren Höchstbetrag nicht übersteigen. Der Beitrag des Basistarifes wird bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit halbiert.
Ab dem 1. Januar 2009 besteht die Möglichkeit für alle freiwillig gesetzlich Versicherten, innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht, in den Basistarif einer PKV ihrer Wahl zu wechseln. Bis zum 30. Juni 2009 besteht für alle, die bereits privat versichert sind, die Möglichkeit auf den Basistarif jedes Privatversicherers umzusteigen. Privatversicherte, die den regulären PKV-Beitrag nachweislich nicht mehr bezahlen können oder mindestens 55 Jahre alt sind, können bei ihrer Versicherung bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif wechseln. Wer nach dem 31. Dezember 2008 eine private Krankenversicherung abschließt, kann auf Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt zum Basistarif jedes anderen PKV-Unternehmens wechseln.
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Verbesserung der Übertragung der Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung
Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird in der PKV zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Diese bilden die finanziellen Reserven, mit denen höhere Behandlungskosten von älteren Versicherungskunden aufgefangen werden sollen. Durch die Gesundheitsreform wird die Übertragbarkeit dieser Altersrückstellungen bei Wechsel des privaten Krankenversicherers erleichtert. Bei einem Wechsel des privat Krankenversicherten von einem Volltarif in den Basistarif innerhalb des gleichen Versicherungsunternehmens, werden ab dem 1. Januar 2009 die kompletten Altersrückstellungen in den neuen Vertrag übertragen. Bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Versicherers, bucht dieser nur die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs um. Beim Wechsel von einer privaten zur gesetzlichen Krankenkasse verfallen die Altersrückstellungen auch zukünftig.
Einführung des Gesundheitsfonds bei den gesetzlichen Krankenversicherungen
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds gilt ab dem 1. Januar 2009 der gleiche Beitragssatz für alle gesetzlich Krankenversicherten. Die Krankenkassen ziehen dann die Beiträge für den staatlich verordneten Gesundheitsfonds ein. Dieser verteilt das Geld dann entsprechend der Versicherungsstrukturen wieder unter den Kassen. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse bleiben Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen auch zukünftig beitragsfrei mitversichert.
Durch Selbstbeteiligung, Hausarzttarife und Kostenrückerstattung sparen Kassenkunden
Ab 2009 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, auf Wunsch ihrer Mitglieder Tarife mit Selbstbeteiligung, vergünstigte Hausarzttarife und Kostenerstattung anzubieten. Besonders kostengünstig wirtschaftende Krankenkassen dürfen ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen und Beitragsrückerstattungen gewähren. Kommen gesetzliche Krankenversicherer nicht mit dem vom Gesundheitsfonds zugewiesen Geld aus, müssen sie ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge berechnen. Ein solcher Mehrbeitrag darf jedoch nicht höher als 1% des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten sein. Einkommensunabhängig dürfen Zusatzbeiträge bis zu 8 Euro im Monat erhoben werden. Wer Grundsicherung für Senioren oder Sozialhilfe bezieht, muss einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Das Grundsicherungsamt oder die Sozialbehörde übernimmt in diesem Fall den Mehrbetrag. Als Versicherter kann man auch weiterhin nach jeder Beitragserhöhung zu einer kostengünstigeren Krankenkasse wechseln. Auf die Wechselmöglichkeit bei Beitragserhöhung müssen die Kassen ihre Kunden hinweisen.
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